Wer Musik von anderen Künstlern nutzen möchte, muss bei der Rechtslage aufpassen – denn die Nutzungsrechte werden häufig durch die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vertreten, sodass die Werke nicht kostenlos verwendet werden dürfen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Videos, die im Internet veröffentlicht werden oder öffentlichen Aufführungen von Gesangsgruppen oder Bands. Wer Musik von anderen Künstlern verwenden will, muss also zunächst nachsehen, ob diese in der GEMA als Mitglied organisiert sind – ist dies der Fall, kann man entweder die entsprechende Gebühr zahlen oder man muss sich auf die Suche nach gemafreier Musik machen.
Gemafreie Musik bezeichnet Musik, für deren Nutzung keine Lizenzgebühren an die GEMA abgeführt werden müssen. Das gilt insbesondere für Musikstücke, an denen keine Urheberrechtsansprüche mehr bestehen – zum Beispiel deswegen, weil der Künstler schon seit langer Zeit verstorben ist. Aber häufig bieten Komponisten ihre Stücke auch zur freien Verfügung an: Orientiert an der GNU General Public License können Stücke kostenlos der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, die GEMA hat keine Ansprüche auf Gebühren in diesem Fal.
Dies zeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, andere Musikstücke zu nutzen, ohne Gebühren an die GEMA abtreten zu müssen. Wer im Internet eine Videoproduktion veröffentlicht, sollte daher gut aufpassen, keine Nutzungsrechte zu verletzen. Wer kann, sollte auch versuchen, Musik selbst zu komponieren. Verschiedene Tools ermöglichen es, schon mit wenig Grundkenntnissen eigene Hintergrundmusik beispielsweise zu arranieren. So erspart man sich die ganzen Rechtsfragen und kann sich ganz auf sein Produkt konzentrieren. Darübe hinaus ist diese Musik dann auch individuell und einmalig: Das heißt, dass sie einen hohen Wiedererkennungswert hat.
